Eigenschaften der Indikatoren zum Monitoring von Inklusion
Hauptsächlicher Artikelinhalt
Abstract
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wird die Verpflichtung anerkannt, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu errichten, damit auch Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierungen am Bildungssystem teilhaben können. Inklusion wird so zu einem wichtigen bildungspolitischen Ziel, dessen Einhaltung anhand unterschiedlicher Indikatoren belegt und im Rahmen der internationalen, regionalen und kommunalen Bildungsberichterstattung ausgewiesen wird. Allerdings werden dabei nicht immer die gleichen Indikatoren verwandt und es werden auch verschiedene normative Forderungen erhoben, deren Einhaltung insgesamt aufgrund deren mathematischen Abhängigkeiten untereinander nicht ohne weiteres möglich ist. Nach einem Überblick über die in der Literatur vorgeschlagenen Indikatoren und die erhobenen Forderungen an deren Entwicklung im Zeitverlauf werden die mathematischen Abhängigkeiten untereinander herausgearbeitet. Anschließend wird anhand statistischer Daten aus den Bundesländern auf die Eigenschaften der vorgeschlagenen Indikatoren eingegangen.
Artikel-Details
Für alle Beiträge der bildungsforschung gelten die üblichen Copyright-Bestimmungen: Das Copyright liegt bei den Autor/innen, die einzelnen Ausgaben unterliegen dem Copyright der bildungsforschung bzw. seiner Herausgeber/innen.
Alle Teile der bildungsforschung dürfen zwischen individuellen Personen ausgetauscht werden. Das Lesen, Ausdrucken und die Verlinkung auf einzelne Beiträge ist erlaubt und erwünscht. Ein Beitrag darf jedoch nicht ohne das schriftliche Einverständnis der Autor/innen und vorherige Benachrichtigung der Herausgeber/innen wiederveröffentlicht (als Ausdruck oder in elektronischer Form), überarbeitet oder anderweitig verändert werden.
Ausgaben der bildungsforschung dürfen für den öffentlichen Gebrauch in elektronischer oder anderer Weise archiviert werden, solange jede Ausgabe als Ganzes erhalten bleibt und keine Gebühren für ihre Benutzung erhoben werden; jede Ausnahme erfordert die schriftliche Zustimmung der Herausgeber.